Prävention nach §20 SGB V

Abnehmkurs von der Krankenkasse: so läuft die Erstattung

Viele wissen es nicht: Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen zertifizierte Ernährungs- und Abnehmkurse – ohne Rezept, ohne Diagnose. Hier steht, wie der Antrag funktioniert, worauf du achten musst und wo die Stolperfallen liegen.

Was die Krankenkasse überhaupt bezahlt

Grundlage ist §20 SGB V. Dieser Paragraf verpflichtet gesetzliche Krankenkassen dazu, Prävention zu fördern – also Angebote, die Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen. Dazu zählen Kurse zu Bewegung, Stressbewältigung, Suchtmittel und eben Ernährung und Gewichtsreduktion.

Damit ein Kurs anerkannt wird, muss er von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Diese Stelle prüft Inhalte, Qualifikation der Kursleitung und Aufbau. Zertifizierte Kurse bekommen eine Kurs-ID, die der Anbieter offen angeben sollte. Ohne diese Zertifizierung zahlt keine Kasse.

Wie viel erstattet wird, entscheidet jede Kasse selbst in ihrer Satzung. Häufig liegen die Zuschüsse zwischen 80 und 100 Prozent der Kursgebühr, teilweise mit einem Höchstbetrag pro Kurs. Üblich sind zwei geförderte Kurse pro Kalenderjahr. Verbindlich ist immer nur die Auskunft deiner eigenen Kasse – ein kurzer Anruf vorab spart Ärger.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Kurs prüfen. Lass dir die Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle geben und frag bei deiner Kasse, ob sie diesen Kurs anerkennt und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
  2. Anmelden und zahlen. In der Regel zahlst du die Kursgebühr zuerst selbst. Rechnung gut aufbewahren, du brauchst sie später.
  3. Teilnehmen. Die meisten Kassen verlangen eine Mindestteilnahme, üblich sind 80 Prozent der Kurseinheiten. Bei Online-Kursen wird der Fortschritt automatisch dokumentiert.
  4. Bescheinigung holen. Nach Abschluss stellt der Anbieter eine Teilnahmebescheinigung aus. Sie enthält die Kurs-ID und bestätigt deine Teilnahmequote.
  5. Erstattung beantragen. Bescheinigung und Rechnung bei der Kasse einreichen – per App, Portal oder Post. Die Auszahlung dauert meist wenige Wochen.

Die drei häufigsten Stolperfallen

Kurs vorher nicht geprüft

Nicht jeder Kurs, der „von der Krankenkasse anerkannt" wirbt, ist es auch bei deiner Kasse. Ein Anruf vor der Anmeldung dauert fünf Minuten und ist der wichtigste Schritt überhaupt.

Zu früh aufgehört

Wer die Mindestteilnahme nicht erreicht, bekommt nichts erstattet. Bei einem Online-Kurs heißt das: dranbleiben, auch wenn eine Woche mal stressig ist.

Jahreskontingent schon verbraucht

Wenn du dieses Jahr bereits zwei Präventionskurse abgerechnet hast, zahlt die Kasse in der Regel keinen dritten mehr. Dann lohnt es sich zu warten.

Die Erstattungs-Checkliste als PDF

Alle fünf Schritte, die Fragen für den Anruf bei deiner Kasse und eine Übersicht der Unterlagen, die du brauchst. Auf einer Seite, zum Ausdrucken.

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Ein Beispiel: „Schlank ohne Diät"

Damit du nicht selbst suchen musst, hier ein Kurs, der die Voraussetzungen erfüllt – entwickelt von Dr. med. Ingo Schmitz-Urban:

  • Zertifiziert nach §20 SGB V, Kurs-ID KU-ER-6H3NKD
  • 8 Wochen Kursdauer, danach 6 Monate Zugriff auf die Inhalte
  • Keine ärztliche Verordnung nötig
  • Kursgebühr 149 €, bis zu 100 % erstattungsfähig je nach Kasse
  • 14 Tage Geld-zurück-Garantie

Kurs ansehen

Dieser Abschnitt enthält einen Affiliate-Link. Wenn du darüber buchst, erhalte ich eine Provision – für dich ändert sich am Preis nichts. Der Kurs richtet sich laut Anbieter an gesunde Erwachsene mit einem BMI zwischen 25 und 30. Die Erstattungshöhe legt deine Krankenkasse fest; kläre sie vor der Anmeldung ab. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Abnehmkurs?

Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse, die nach §20 SGB V zertifiziert sind – dazu gehören auch Kurse zu Ernährung und Gewichtsreduktion. Die Höhe legt jede Kasse selbst fest, häufig sind es 80 bis 100 Prozent der Kursgebühr. Frag vor der Anmeldung bei deiner Kasse nach.

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

Nein. Für zertifizierte Präventionskurse ist keine ärztliche Verordnung nötig, du meldest dich direkt beim Anbieter an. Anders ist es bei einer Ernährungstherapie: Die setzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung voraus.

Bekomme ich das Geld sofort oder muss ich vorstrecken?

Meistens zahlst du zuerst selbst und bekommst den Zuschuss nach Kursabschluss erstattet, sobald Teilnahmebescheinigung und Rechnung bei der Kasse liegen. Einzelne Kassen rechnen auch direkt mit dem Anbieter ab.

Wie viele Kurse werden pro Jahr bezuschusst?

Bei den meisten Kassen sind es zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Die genaue Regelung steht in der Satzung deiner Kasse.

Was passiert, wenn ich den Kurs abbreche?

Für die Erstattung verlangen die Kassen eine Mindestteilnahme, üblich sind 80 Prozent der Kurseinheiten. Wer vorher abbricht, bekommt in der Regel keinen Zuschuss und trägt die Kosten selbst.

Woran erkenne ich, ob ein Kurs zertifiziert ist?

An der Kurs-ID der Zentralen Prüfstelle Prävention. Seriöse Anbieter geben sie offen an. Mit dieser Nummer kann deine Kasse dir vorab bestätigen, ob der Kurs anerkannt wird.

Und wenn du erstmal klein anfangen willst

Ein Kurs ist nicht für jede der richtige Einstieg. Wenn du zuerst schauen willst, ob dir kleine Änderungen im Alltag schon reichen, hol dir den kostenlosen 7-Tage Stoffwechsel-Kickstart – sieben Gewohnheiten, eine pro Tag, ohne Diät und ohne Kalorienzählen.