Präventionskurs: Erstattung beantragen in 4 Schritten
Voraussetzungen: Wann die Kasse überhaupt zahlt
- Der Kurs ist zertifiziert. Bezuschusst werden nur Präventionskurse nach §20 SGB V, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft wurden. Erkennbar an der Kurs-ID des Anbieters – im Zweifel danach fragen.
- Du bist gesetzlich versichert. Privatversicherte fallen nicht unter §20; ob der Tarif etwas Vergleichbares bietet, klärt ein Anruf beim Versicherer.
- Du schließt den Kurs ab. Als abgeschlossen gilt der Kurs bei den meisten Kassen ab einer Teilnahme von mindestens 80 Prozent der Einheiten. Ohne Abschluss gibt es keine Bescheinigung – und ohne Bescheinigung kein Geld.
Ein Rezept oder eine Diagnose brauchst du dagegen nicht – das unterscheidet den Präventionskurs von einer verordneten Ernährungstherapie.
Der Ablauf in vier Schritten
Wie viel Geld zurückkommt
Die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung selbst fest – üblich sind 75 bis 100 Prozent des Kursbeitrags, oft mit einem Höchstbetrag pro Kurs. Dazu kommt bei vielen Kassen ein Bonusprogramm, das einen abgeschlossenen Präventionskurs zusätzlich mit Punkten oder einer Prämie belohnt – das läuft getrennt vom Zuschuss und muss auch getrennt eingereicht werden.
Ein Anruf bei der Kasse vor der Anmeldung klärt beides in fünf Minuten: Wie viel wird erstattet, und ist das Jahres-Kontingent (meist zwei Kurse pro Kalenderjahr) noch frei?
Die häufigsten Fehler
- Abbrechen. Ohne Abschluss keine Bescheinigung, ohne Bescheinigung keine Erstattung – der Beitrag bleibt dann komplett an dir hängen. Vor dem Start prüfen, ob der Anbieter eine Geld-zurück-Frist hat.
- Unterlagen unvollständig. Fehlt die Rechnung oder die Bescheinigung, fragt die Kasse nach – das kostet Wochen. Beides zusammen einreichen.
- Zu lange warten. Manche Kassen setzen Fristen für die Einreichung. Direkt nach Kursabschluss einreichen ist immer die sichere Variante.
- Unzertifizierten Kurs gebucht. Apps, Bücher und Coachings ohne §20-Zertifizierung werden nicht bezuschusst – egal wie gut sie sind. Vor der Buchung auf die Kurs-ID achten.
Alle Fragen zur Kassen-Erstattung an einem Ort
Welche Kurse bezuschusst werden, was sie kosten und die Checkliste für den Antrag als PDF – auf unserer Übersichtsseite.
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Abnehmkurs von der Krankenkasse: so läuft die Erstattung Abnehmen ohne Kalorienzählen: die Teller-Formel Alle Artikel im RatgeberRechtsgrundlage: §20 SGB V (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung). Erstattungshöhe, Kontingent und Fristen regelt jede gesetzliche Krankenkasse in ihrer Satzung – die Angaben hier beschreiben die übliche Praxis.