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Präventionskurs: Erstattung beantragen in 4 Schritten

Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · von Tyler Marschall

Die Erstattung läuft immer nach demselben Muster: Du zahlst den Kursbeitrag zuerst selbst, schließt den Kurs ab, bekommst dafür eine Teilnahmebescheinigung – und reichst sie zusammen mit der Rechnung bei deiner Krankenkasse ein. Erstattet werden je nach Kasse üblicherweise 75 bis 100 Prozent, für meist zwei Kurse pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen: Wann die Kasse überhaupt zahlt

Ein Rezept oder eine Diagnose brauchst du dagegen nicht – das unterscheidet den Präventionskurs von einer verordneten Ernährungstherapie.

Der Ablauf in vier Schritten

Anmelden und Rechnung sichern Du meldest dich direkt beim Kursanbieter an und zahlst den Beitrag zunächst selbst. Die Rechnung gleich abspeichern – sie ist später die halbe Miete.
Kurs abschließen Dranbleiben lohnt doppelt: Erst ab der nötigen Teilnahmequote (meist 80 %) stellt der Anbieter die Teilnahmebescheinigung aus.
Bescheinigung herunterladen Nach dem Abschluss bekommst du die Teilnahmebescheinigung vom Anbieter – bei Online-Kursen in der Regel direkt im Kursbereich zum Download.
Bei der Kasse einreichen Bescheinigung plus Rechnung über die App, das Online-Portal oder per Post an deine Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert je nach Kasse meist zwei bis sechs Wochen, dann kommt die Erstattung aufs Konto.

Wie viel Geld zurückkommt

Die Höhe legt jede Kasse in ihrer Satzung selbst fest – üblich sind 75 bis 100 Prozent des Kursbeitrags, oft mit einem Höchstbetrag pro Kurs. Dazu kommt bei vielen Kassen ein Bonusprogramm, das einen abgeschlossenen Präventionskurs zusätzlich mit Punkten oder einer Prämie belohnt – das läuft getrennt vom Zuschuss und muss auch getrennt eingereicht werden.

Ein Anruf bei der Kasse vor der Anmeldung klärt beides in fünf Minuten: Wie viel wird erstattet, und ist das Jahres-Kontingent (meist zwei Kurse pro Kalenderjahr) noch frei?

Die häufigsten Fehler

Alle Fragen zur Kassen-Erstattung an einem Ort

Welche Kurse bezuschusst werden, was sie kosten und die Checkliste für den Antrag als PDF – auf unserer Übersichtsseite.

Zur Übersicht: Abnehmkurs & Krankenkasse
Über den Autor: Tyler Marschall betreibt Stoffwechsel-Kickstart und schreibt die Inhalte dieser Seite selbst – sorgfältig recherchiert, mit verlinkten Quellen, aber ohne medizinische Ausbildung. Mehr über diese Seite. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; verbindlich ist immer die Auskunft deiner Krankenkasse.

Rechtsgrundlage: §20 SGB V (Primäre Prävention und Gesundheitsförderung). Erstattungshöhe, Kontingent und Fristen regelt jede gesetzliche Krankenkasse in ihrer Satzung – die Angaben hier beschreiben die übliche Praxis.